Rechtliche Vorgaben für Podcasts in der Schule

Podcasts im Unterricht nutzen? Darf man das denn?Diese Frage wird mir bei JEDER meiner Fortbildungen zum Thema Podcasting gestellt. Und immer muss ich sagen: „Informieren Sie sich beim jeweiligen Anbieter. Die rechtliche
Gesetzbuch
Lage ist kompliziert.“ Wie so oft im Bereich Schule, ist die Antwort nicht leicht zu geben - ebenso wenig, wie es leicht ist, zu definieren, was man eigentlich für den eigenen Unterricht aus Büchern und Arbeitsheften kopieren darf und was nicht.

Rechtliches zum Einsatz fertiger Podcasts im Unterricht Lehrer Online hat sich ausgiebig mit dem Thema "Podcasts und Copyright" auseinandergesetzt. Zusammenfassend heisst es dort:

„Beim Abspeichern einzelner Podcast-Folgen oder einem Abonnement entstehen Vervielfältigungen, die nach den Vorschriften über den Unterrichtsgebrauch zu beurteilen sind. Wichtigste Einschränkung ist hier, dass nur kleine Teile eines Werkes oder Werke geringen Umfangs genutzt werden dürfen. Die Einhaltung dieser Beschränkung ist aus technischen Gründen bei Podcasts schwierig.

In diesem Zusammenhang ist allerdings auch zu beachten, dass die in den Nutzungsbedingungen vorgesehene Beschränkung auf den privaten Gebrauch vielfach nur dazu dienen dürfte eine kommerzielle Verwertung der Podcasts zu unterbinden und
an den Fall des Einsatzes von Podcasts im schulischen Bereich vom Anbieter gar nicht gedacht wurde. Daher empfiehlt sich bei längeren Podcasts eine Nachfrage beim Anbieter, ob er die Speicherung auf den Computersystemen der Schule gestattet.

Unproblematisch ist dagegen der bloße Abruf eines Podcasts durch die Lehrkraft selbst ebenso wie der bloße Abruf durch die Schülerinnen und Schüler. [Es ist] ... daher zu raten, sich möglichst auf den Abruf eines Podcasts im Unterricht zu beschränken, das heißt die MP3-Dateien des Podcasts weder einzeln zu speichern noch per Podcatcher zu abonnieren - es sei denn die Nutzungsbedingungen eines Podcasts gestatten ausdrücklich speziell schulische Nutzung oder nichtkommerzielle Nutzung insgesamt.“


Sprechblase
Als Nicht-Juristen müssen wir eine klare Ja/Nein-Antwort letztlich schuldig bleiben und können nur sagen: Informieren Sie sich und entscheiden Sie selbst, wie Sie verfahren möchten. Ebenso, wie jeder Kollege und jede Kollegin selbst entscheiden muss, ob sie vertreten kann, Materialien aus Schulbüchern zu scannen. Was übrigens verboten ist. Wir haben selbst ganz aktuell eine Anfrage an den WDR gestellt - sobald wir von dort eine Antwort erhalten haben, ob und wenn ja in welcher Weise die Podcasts des WDR im Unterricht eingesetzt werden dürfen, werden wir die Aussage hier veröffentlichen.

Rechtliches für Podcastproduzenten (GEMA)
Natürlich muss auch an Recht und Ordnung gedacht werden, wenn man selbst zum Podcaster werden möchte. Wie sieht es mit Lizenzen aus? Muss man zahlen? Und wenn ja, wieviel? Die GEMA ist hier Ansprechpartner für alle, die in ihrem Podcast GEMA-geschützte Musik spielen wollen. Nach langem Warten hat die GEMA nun endlich ein Gebührenmodell für Podcaster aufgesetzt. Im Lizenzshop stehen Podcastern Lizenzen für die Nutzung des GEMA-Repertoires (wichtig: für einen Podcast OHNE GEMA-geschützte Musik muss man natürlich NICHT zahlen) ab 10 Euro zur Auswahl. Je nachdem, wie viel Musik im eigenen Podcast verwendet werden soll, steigen die Angebote bis hin zu 90 Euro, dafür dürfen dann aber auch über 30 Songs pro Monat im Podcast gesendet werden.

Die "Regeln" für einen GEMA-konformen Podcast sind jedoch nicht ohne:

GEMA-konforme Podcasts gestalten Podcaster:
• die ihren Podcast auf einer, zwei oder drei URLs anbieten,
• deren Podcast nicht häufiger als täglich erscheint,
• deren einzelne Episoden des Podcasts nicht länger als 30 Minuten sind,
• die in jedes Musikwerk in ihrem Podcast in der Weise hineinmoderieren [...],
• die die Episoden ihres Podcasts nicht mit ID-Tags (Schnittmarken) versehen,
• die in ihrem Podcast Musikwerke zu maximal 50% ausspielen
• etc.

Quelle:
http://www.gema.de/musiknutzer/senden/podcast.shtml

Gemeinfreie Musik / Creative Commons
Gerade Schüler sind oft versucht, ihren Lieblingssong in eine Radiosendung oder in ein Hörspiel einzubauen. Hiervon ist dringend abzuraten (auch die sagenumwobene „15 Sekunden Regel“, die
Note
man GEMA-Musik angeblich kostenlos einspielen darf, ist eben nur eine Legende), es sei denn, man besitzt eine der o.g. Lizenzen. Umgehen kann man die Problematik allerdings sehr einfach - gemeinfreie Musik, die unter der Creative Commons Lizenz steht, ist hier das Stichwort. Unter Jamendo.com gibt es ein ganzes Portal, auf dem Musiker aus aller Welt (meist natürlich kleiner Bands oder Einzelpersonen, die nicht in den Charts sind) ihre Musik kostenlos zur Verfügung stellen. Je nachdem, welche Creative Commons Lizenz die Musiker einsetzen, kann diese Musik sogar problemlos im eigenen Podcast verwendet/bearbeitet und wieder bereitgestellt werden.




Rechtliche Absicherung

Sprechblase
Natürlich stellt sich auch bei Podcasts die Frage, ob man die digitalen Medien eigentlich wirklich frei und problemlos im Unterricht einsetzen kann. Wir versuchen, eine Antwort zu geben - doch leicht ist das leider nicht.





Charthits im Podcast

Sprechblase
Dürfen Schüler Musik von ihrem eigenen iPod im Schulpodcast benutzen? Welche Möglichkeiten gibt es, den eigenen Podcast rechtlich abzusichern und welche Alternativen gibt es zu GEMA-geschützter Musik? Wir versuchen, all das zu klären.